ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für TouchRemote Software

 

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („ELV“) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen als natürliche oder juristische Person („Endbenutzer“) und onca Development Bernd Wendt, Sebastianstraße 70, 53115 Bonn, Deutschland („Lizenzgeber“).

 

Durch Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden der Software TouchRemote erklärt der Endbenutzer sein Einverständnis mit den Bestimmungen dieses ELVs.

 

           

1. Definitionen

 

Softwareprodukt” ist die Software TouchRemote, im Ganzen oder in Teilen, bestehend aus den Programmen

inklusive zusätzlicher zugehöriger Softwarekomponenten und internetbasierter Dienste.

 

 

2. Lizenzgewährung

 

Lizenzen für App und PC-Software werden dem Endbenutzer kostenlos erteilt.

 

Der Lizenzgeber gewährt dem Endbenutzer das nicht ausschließliche Recht, ohne Recht zur Unterlizenzierung, das Softwareprodukt folgendermaßen zu installieren und zu nutzen:

 

Der Endbenutzer ist berechtigt, Kopien des Softwareprodukts zu Sicherungszwecken anzulegen.

 

 

3. Lizenzbeschränkungen

 

Es ist dem Endbenutzer ausdrücklich erlaubt, Kopien von App und PC-Software beliebig weiterzuverbreiten.

 

Der Endbenutzer ist nicht berechtigt das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.

 

Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, im Softwareprodukt enthaltene Urheberschutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

 

Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, generell ein Reverse Engineering vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, außer und nur soweit das anwendbare Recht diese Einschränkung nicht untersagt.

 

 

4. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

 

Alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich dem Endbenutzer eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber. Das Softwareprodukt ist durch Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze sowie Abkommen über das geistige Eigentum geschützt. Der Lizenzgeber oder dessen Vertriebspartner halten an dem Softwareprodukt das Eigentum, das Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte. Dieser ELV gewährt dem Endbenutzer keinerlei Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers.

 

Das Softwareprodukt wird lizenziert und kann nicht erworben werden.

 

 

5. Gewährleistung und Haftungsausschluss

 

Alle anderen als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Bedingungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen des Lizenzgebers werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt alle Anforderungen des Endbenutzers erfüllt oder dass die darin enthaltenen Funktionen in einer vom Endbenutzer ausgewählten Hardware- und Softwarekonfiguration ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen.

 

Unbeschadet anderer Bestimmungen haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Endbenutzer nicht für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden oder Folgeschäden bzw. -verluste im Zusammenhang mit der Verwendung des Softwareprodukts. Die höchste kumulierte Verpflichtung des Lizenzgebers für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung der Software darf nicht über der Vergütung liegen, die der Endbenutzer für das Softwareprodukt bezahlt hat. Die vorstehenden Ausnahmen und Einschränkungen der Haftung und Verantwortung gelten nur in dem jeweils gesetzlich zulässigen Maß.

 

Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn das Softwareprodukt dem Endbenutzer kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ebenso nicht für als Beta-Versionen gekennzeichnete Testversionen. Der Lizenzgeber haftet ferner nicht für Schäden jeglicher Art, welche beim Endbenutzer durch ein Unterbleiben der Installation von Updates entstehen.

 

 

6. Datennutzung und Lizenzüberwachung

 

Der Endbenutzer stimmt zu, dass der Lizenzgeber berechtigt ist, technische Daten, die im Rahmen der dem Endbenutzer zur Verfügung gestellten Supportdienstleistungen, falls vorhanden, in Bezug auf das Softwareprodukt gewonnen werden, zu sammeln und zu benutzen. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, diese Informationen ausschließlich zur Verbesserung seiner Produkte und zur Bereitstellung von benutzerdefinierten Diensten oder Technologien an den Endbenutzer zu verwenden.

 

Der Lizenzgeber kann Angaben über die Lizenz des Endbenutzers im Zuge der Installation, Benutzung oder Aktualisierung verifizieren, um auf diese Weise eine nicht lizenzierte oder illegale Verwendung des Softwareprodukts zu verhindern und den Kundenservice des Lizenzgebers weiter zu verbessern. Der Endbenutzer stimmt dieser Vorgangsweise des Lizenzgebers zu und verpflichtet sich, allen diesbezüglichen Vorgaben Folge zu leisten.

 

 

7. Zusätzliche Software und Dienste

 

Dieser ELV gilt auch für Updates, Ergänzungen, Add-On-Komponenten oder Komponenten internetbasierter Dienste des Softwareprodukts, die der Lizenzgeber dem Endbenutzer möglicherweise bereitstellt oder verfügbar macht, nachdem der Endbenutzer eine Lizenz für das Softwareprodukt erworben hat, vorbehältlich gesonderter Bestimmungen.

 

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, internetbasierte Dienste ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen, die dem Endbenutzer bereitgestellt oder durch die Verwendung des Softwareprodukts verfügbar gemacht werden.

 

 

8. Exportbeschränkungen

 

Der Endbenutzer anerkennt, dass er das Softwareprodukt nicht in Länder exportieren darf, in die dies durch anwendbare internationale und nationale Exportgesetze sowie einschlägige Vorschriften untersagt ist. Überdies darf das Softwareprodukt nicht in ein Land exportiert oder einem Staatsangehörigen oder Ansässigen eines solchen Landes überlassen werden, für das aufgrund bestehender nationaler oder internationaler Exportkontrollen ein Embargo verhängt worden ist. Alle Rechte zur Verwendung des Softwareprodukts verwirken, wenn die Bestimmungen dieses Vertrags nicht eingehalten werden.

 

 

9. Kündigung

 

Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Lizenzgeber berechtigt, diesen ELV ohne weitere Verpflichtungen zu kündigen, wenn der Endbenutzer gegen dessen Bestimmungen verstößt.

 

Der Endbenutzer ist im Fall der Kündigung verpflichtet, sämtliche Kopien des Softwareprodukts und alle ihre Komponenten zu vernichten.

 

 

 

 

 

10. Sonstige Bestimmungen

 

Dieser ELV, der eine vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand darstellt, ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Verhandlungen und Vorschläge diesbezüglich. Jede Partei erkennt an, dass sie nicht infolge anderer Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen als die ausdrücklich im ELV angeführten, dazu gebracht wurde, diesen ELV abzuschließen.

 

Falls eine der Bedingungen dieses ELV, sei es vollständig oder teilweise, ungültig, unrechtmäßig oder nicht einklagbar wird, so berührt dieser Umstand die Wirksamkeit des übrigen Vertrages oder des Rests der betreffenden Vertragsbestimmung nicht.

 

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.