ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
für TouchRemote Software
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („ELV“) ist eine rechtsgültige
Vereinbarung zwischen Ihnen als natürliche oder juristische Person („Endbenutzer“) und onca
Development Bernd Wendt, Sebastianstraße 70, 53115 Bonn, Deutschland („Lizenzgeber“).
Durch Herunterladen, Installieren, Kopieren oder Verwenden der Software TouchRemote erklärt der Endbenutzer
sein Einverständnis mit den Bestimmungen dieses ELVs.
1.
Definitionen
„Softwareprodukt”
ist die Software TouchRemote, im Ganzen oder in
Teilen, bestehend aus den Programmen
inklusive zusätzlicher zugehöriger
Softwarekomponenten und internetbasierter Dienste.
2.
Lizenzgewährung
Lizenzen für App und PC-Software werden dem Endbenutzer kostenlos erteilt.
Der Lizenzgeber gewährt dem Endbenutzer das nicht ausschließliche
Recht, ohne Recht zur Unterlizenzierung, das Softwareprodukt folgendermaßen zu installieren und zu nutzen:
Der Endbenutzer ist berechtigt, Kopien des Softwareprodukts zu Sicherungszwecken
anzulegen.
3.
Lizenzbeschränkungen
Es
ist dem Endbenutzer ausdrücklich
erlaubt, Kopien von App und PC-Software beliebig weiterzuverbreiten.
Der Endbenutzer ist nicht berechtigt das Softwareprodukt zu vermieten, zu
verleasen oder zu verleihen.
Der Endbenutzer ist nicht
berechtigt, im Softwareprodukt
enthaltene Urheberschutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.
Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, die
Software zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu
disassemblieren, generell ein Reverse Engineering vorzunehmen oder auf andere
Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, außer und nur
soweit das anwendbare Recht diese Einschränkung nicht untersagt.
4. Gewerbliche Schutzrechte
und Urheberrechte
Alle
in diesem Vertrag nicht ausdrücklich dem Endbenutzer
eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Softwareprodukt ist durch
Urheberrechtsgesetze und durch andere Gesetze sowie Abkommen über das geistige
Eigentum geschützt. Der Lizenzgeber
oder dessen Vertriebspartner halten an dem Softwareprodukt
das Eigentum, das Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte. Dieser ELV gewährt dem Endbenutzer keinerlei Rechte an Marken oder Dienstleistungsmarken des
Lizenzgebers.
Das Softwareprodukt wird lizenziert und kann
nicht erworben werden.
5.
Gewährleistung und Haftungsausschluss
Alle
anderen als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Bedingungen,
Gewährleistungen und Verpflichtungen des Lizenzgebers
werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr dafür, dass das
Softwareprodukt alle Anforderungen
des Endbenutzers erfüllt oder dass
die darin enthaltenen Funktionen in einer vom Endbenutzer ausgewählten Hardware- und Softwarekonfiguration
ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen.
Unbeschadet
anderer Bestimmungen haftet der Lizenzgeber
gegenüber dem Endbenutzer nicht für
leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden oder Folgeschäden bzw. -verluste
im Zusammenhang mit der Verwendung des Softwareprodukts.
Die höchste kumulierte Verpflichtung des Lizenzgebers
für Verluste oder Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung der Software darf
nicht über der Vergütung liegen, die der Endbenutzer
für das Softwareprodukt bezahlt hat.
Die vorstehenden Ausnahmen und Einschränkungen der Haftung und Verantwortung
gelten nur in dem jeweils gesetzlich zulässigen Maß.
Diese
Gewährleistung gilt nicht, wenn das Softwareprodukt dem Endbenutzer kostenlos zur Verfügung
gestellt wird. Ebenso nicht für als Beta-Versionen gekennzeichnete
Testversionen. Der Lizenzgeber haftet
ferner nicht für Schäden jeglicher Art, welche beim Endbenutzer durch ein Unterbleiben der Installation von Updates
entstehen.
6. Datennutzung und
Lizenzüberwachung
Der Endbenutzer stimmt zu, dass der Lizenzgeber berechtigt ist, technische
Daten, die im Rahmen der dem Endbenutzer
zur Verfügung gestellten Supportdienstleistungen, falls vorhanden, in Bezug auf
das Softwareprodukt gewonnen werden,
zu sammeln und zu benutzen. Der Lizenzgeber
ist verpflichtet, diese Informationen ausschließlich zur Verbesserung seiner
Produkte und zur Bereitstellung von benutzerdefinierten Diensten oder
Technologien an den Endbenutzer zu
verwenden.
Der Lizenzgeber kann Angaben über die Lizenz
des Endbenutzers im Zuge der
Installation, Benutzung oder Aktualisierung verifizieren, um auf diese Weise
eine nicht lizenzierte oder illegale Verwendung des Softwareprodukts zu verhindern und den Kundenservice des Lizenzgebers weiter zu verbessern. Der Endbenutzer stimmt dieser Vorgangsweise
des Lizenzgebers zu und verpflichtet
sich, allen diesbezüglichen Vorgaben Folge zu leisten.
7. Zusätzliche Software und
Dienste
Dieser
ELV gilt auch für Updates,
Ergänzungen, Add-On-Komponenten oder Komponenten internetbasierter Dienste des Softwareprodukts, die der Lizenzgeber dem Endbenutzer möglicherweise bereitstellt oder verfügbar macht,
nachdem der Endbenutzer eine Lizenz
für das Softwareprodukt erworben hat,
vorbehältlich gesonderter Bestimmungen.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor,
internetbasierte Dienste ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen, die
dem Endbenutzer bereitgestellt oder
durch die Verwendung des Softwareprodukts
verfügbar gemacht werden.
8. Exportbeschränkungen
Der Endbenutzer anerkennt, dass er das Softwareprodukt nicht in Länder
exportieren darf, in die dies durch anwendbare internationale und nationale
Exportgesetze sowie einschlägige Vorschriften untersagt ist. Überdies darf das Softwareprodukt nicht in ein Land
exportiert oder einem Staatsangehörigen oder Ansässigen eines solchen Landes
überlassen werden, für das aufgrund bestehender nationaler oder internationaler
Exportkontrollen ein Embargo verhängt worden ist. Alle Rechte zur Verwendung
des Softwareprodukts verwirken, wenn
die Bestimmungen dieses Vertrags nicht eingehalten werden.
9. Kündigung
Unbeschadet
sonstiger Rechte ist der Lizenzgeber
berechtigt, diesen ELV ohne weitere
Verpflichtungen zu kündigen, wenn der Endbenutzer
gegen dessen Bestimmungen verstößt.
Der Endbenutzer ist im Fall der Kündigung
verpflichtet, sämtliche Kopien des Softwareprodukts
und alle ihre Komponenten zu vernichten.
10.
Sonstige Bestimmungen
Dieser
ELV, der eine vollständige
Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand
darstellt, ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Verhandlungen und Vorschläge
diesbezüglich. Jede Partei erkennt an, dass sie nicht infolge anderer
Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen als die ausdrücklich im ELV angeführten, dazu gebracht wurde,
diesen ELV abzuschließen.
Falls
eine der Bedingungen dieses ELV, sei
es vollständig oder teilweise, ungültig, unrechtmäßig oder nicht einklagbar
wird, so berührt dieser Umstand die Wirksamkeit des übrigen Vertrages oder des
Rests der betreffenden Vertragsbestimmung nicht.
Dieser
Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.